BESTATTUNGSKOSTEN
Die Bestattungskosten hängen von vielen individuellen Wünschen und Faktoren ab. Pauschal ist es ohne genauere Angaben schwer, die Kosten einer Bestattung zu berechnen. Bei uns werden sämtliche Details genau abgesprochen und sie bekommen eine transparente Kostenaufstellung.
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Zu den Kosten des Bestatters kommen noch weitere Gebühren, z. B. für das Ausstellen der ärztlichen Todesbescheinigung, eine eventuelle Einäscherung oder die Grabstätte. Die Gebühren der Grabstätten sind in den einzelnen Städten unterschiedlich. Es gibt städtische, aber auch kirchliche Friedhöfe, die alle unterschiedliche Gebührensatzungen haben.
Weiterhin können Kosten für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen anfallen.
Auch nach der Beisetzung wird vielleicht ein Grabstein, die Bepflanzung der Grabstelle oder sogar eine Grabpflege gewünscht.
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Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Kostenaufstellung.
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Wir führen auch Sozialbestattungen durch.
Die Kosten richten sich hier nach den jeweiligen Sozialsätzen der einzelnen Städte.
Die Übernahme der Bestattungskosten kann derjenige beantragen, der zu einer Bestattung eines Angehörigen verpflichtet ist, die entstehenden Kosten aber nicht selber aufbringen kann.
Die Sozialämter prüfen, ob es noch weitere Angehörige gibt, die zu der Bestattung verpflichtet sind und zur Übernahme der Kosten in der Lage sein könnten. Hierzu müssen die Bestattungspflichtigen gegenüber dem Sozialamt die eigene finanzielle Situation offenlegen.
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten, dass heißt in der Regel, die Kosten für eine einfache Bestattung.
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