top of page
Wedding Bouquet

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist bei einem Todesfall zu Hause zu tun?
    Bei einem Sterbefall zu Hause ist sofort der Hausarzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Angehörigen den Totenschein aushändigt. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, können Sie sich jederzeit an den ärztlichen Notdienst, Tel. 116 117 oder die Notrufzentrale, Tel. 112, wenden.
  • Was ist bei einem Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim zu tun?
    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim leitet die dortige Verwaltung dies in die Wege. Das Krankenhaus/ Seniorenheim sollte über mögliche Vorsorgeregelungen informiert werden. Ihr verstorbener Angehöriger wird in die örtliche Pathologie gebracht und verbleibt dort bis zur Abholung durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.
  • Was ist bei einem Todesfall auf öffenlichem Gelände zu tun?
    Bei einem Sterbefall auf öffentlichem Gelände kümmern sich die zuständigen Behörden um den Verstorbenen und die Benachrichtigung der Angehörigen.
  • Welche Dokumente werden benötigt?
    Für die Organisation der Bestattung sowie für diverse Abmeldungen bzw. Ummeldungen benötigen Sie Sterbeurkunden. Diese sind beim zuständigen Standesamt am Sterbeort zu bekommen. In der Regel kümmert sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen darum. Zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt: • Todesbescheinigung Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Anstalt wird vom Krankenhaus, vom Altenheim oder der Anstalt die Sterbefallanzeige sowie die von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt. Bei einem Sterbefall zuhause wird die ärztliche Todesbescheinigung benötigt. Wird der Tod von der Polizeibehörde angezeigt, wird die Sterbefallanzeige der Polizei, die Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft sowie die Todesbescheinigung benötigt. • Personalausweis • Bei Ledigen die Geburtsurkunde • Bei Verheirateten die Heiratsurkunde • Bei Verwitweten entweder die Heiratsurkunde sowie eine Sterbeurkunde des Vorverstorbenen oder die Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk • Bei Geschiedenen entweder die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk • Die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen zur Abmeldung bzw. zur Beantragung der Vorschusszahlung für Witwen/Witwer • Die Krankenkassenkarte des Verstorbenen zur Abmeldung • Versicherungsschein(e) izur Abwicklung von zu Versicherungsleistungen
  • Macht Frank Everding Bestattungen auch Hausbesuche?
    Auf Ihren Wunsch hin, beraten wir Sie gerne in aller Ruhe in Ihrer gewohnten Umgebung.
  • Was mache ich, wenn ich die Kosten einer Bestattung nicht aufbringen kann?"
    Wir führen auch Sozialbestattungen durch. Die Kosten richten sich hier nach den jeweiligen Sozialsätzen der einzelnen Städte. Die Übernahme der Bestattungskosten kann derjenige beantragen, der zu einer Bestattung eines Angehörigen verpflichtet ist, die entstehenden Kosten aber nicht selber aufbringen kann. Die Sozialämter prüfen, ob es noch weitere Angehörige gibt, die zu der Bestattung verpflichtet sind und zur Übernahme der Kosten in der Lage sein könnten. Hierzu müssen die Bestattungspflichtigen gegenüber dem Sozialamt auch die eigene finanzielle Situation offenlegen. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten, dass heißt in der Regel, die Kosten für eine einfache Bestattung.
  • Welche Bestattungsarten werden von Frank Everding Bestattungen angeboten?
    Wir gestalten unsere Angebote nach Ihren individuellen Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten. Grundsätzlich wählen Sie zwischen Erd- und Feuerbestattung. Aus der Feuerbestattung ergeben sich viele unterschiedliche Bestattungsvarianten. Wir bieten folgende Bestattungsarten an: • Erdbestattung • Feuerbestattung • Seebestattung • Naturbestattung • Anonyme Bestattung
bottom of page